Praxisgründung

Die meisten Mediziner stellen sich eines Tages die Frage nach der Selbstständigkeit. Nach aufreibenden Jahren in Anstellung in einem Krankenhaus oder in Gemeinschaftspraxen wollen sie endlich „Herr in der eigenen Praxis“ sein.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Praxisgründung: eine Neugründung oder eine Praxisübernahme. Diverse Analysen haben ergeben, dass sich die Kosten für beide Möglichkeiten die Waage halten. Während man bei der Neugründung alles neu einrichten muss, wird bei der Übernahme im Idealfall der Großteil der Praxiseinrichtung, ein etablierter Patientenstamm und ein bereits eingespieltes Team mit übernommen. Natürlich kommt es hier darauf an, ob der Vorgänger zum Beispiel kontinuierlich Investitionen in die Praxis getätigt hat oder Einrichtung und Geräte vollständig ausgetauscht werden müssen.

Die größte Herausforderung bei der Praxisgründung ist die betriebswirtschaftliche Seite. Leider werden im Medizinstudium bis heute die Themen Unternehmensführung, Buchhaltung etc. nicht behandelt, so dass ein Mediziner, der eine Praxis gründen, also ein Unternehmen starten will, meistens auf das Know-how von Dritten angewiesen ist. Zahlreiche Berater stehen den künftigen Praxisinhabern zur Verfügung und führen sie kompetent durch den rechtlichen und kaufmännischen Dschungel der Praxisgründung.

Wir können hier auf dieser Seite eine solche Beratung nicht ersetzen. Dennoch haben wir für Sie eine kleine Checkliste zur Praxisgründung erstellt, die Sie in dem Prozess begleiten kann (Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Zulassung zur Berufsausübung als Arzt in Deutschland (Approbation) erhalten und die Facharztausbildung abgeschlossen haben). Wenden Sie sich beim Wunsch, eine Praxis in der Stadt oder dem Landkreis Coburg zu gründen, gerne jederzeit an Ihren persönlichen Wegbereiter – wir versuchen Sie, wo immer es uns möglich ist, auf Ihrem Weg als Arzt nach Coburg zu unterstützen.

Checkliste Praxisgründung

Die Zulassung ist der erste Schritt auf dem Weg in die eigene Praxis. Nur zugelassene Ärzte dürfen gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant behandeln und Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Welche freien Arztsitze es in der Region Coburg in den einzelnen Fachrichtungen gibt, erfahren Sie am einfachsten bei Ihrem persönlichen Wegbereiter.

Eintrag in das Arztregister

Als erstes benötigen Sie einen Eintrag im Arztregister. Hierfür müssen Sie u.a. folgende Dokumente bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einreichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (für die Region Coburg ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Bezirksstelle Oberfranken zuständig)
  • Geburtsurkunde
  • Approbationsurkunde
  • Ggf. Urkunde über Med. Promotion / weitere Titel
  • Anerkennung für eine bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, fakultative Weiterbildungsnachweise und Fachkunde nach der Weiterbildungsordnung
  • Bescheinigung bzw. Zeugnis über alle bisherigen Tätigkeiten als Arzt seit dem Staatsexamen, einschließlich einer aktuellen Bestätigung über Ihre derzeitige ärztliche Tätigkeit
  • Ggf. Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über Ort und Dauer der bisherigen Niederlassung
Meldung ggü. der zuständigen Ärztekammer

Informieren Sie die zuständige Ärztekammer (für die Region Coburg ist der Ärztliche Kreisverband Coburg der Bayerischen Landesärztekammer zuständig) im Rahmen des von dieser zur Verfügung gestellten Meldebogens über die angestrebte Praxisgründung. Folgende Informationen und Unterlagen werden von der Ärztekammer benötigt:

  • Approbationsurkunde
  • Promotionsurkunde, Erlaubnis zum Führen ausländischer akademischer Grade, Ernennungsurkunde(n), Facharzturkunde(n), Schwerpunktbezeichnungsurkunde(n), Zusatzbezeichnungsurkunde(n), sonstige Fachkunde(n) / ärztliche Qualifikation(en)
  • Zulassung als Vertragsarzt
  • Ärztliches Fachgebiet, in dem die Praxis eröffnet wird
  • Praxisanschrift
  • Eröffnungstag und Sprechstundenzeiten der Praxis
  • Wohnsitzbescheinigung
Weitere Ämter

Benachrichtigen Sie außerdem:

  • die Gesetzliche Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, damit Ihr Personal ordnungsgemäß angemeldet wird.
  • den TÜV, falls Sie in der Praxis über medizinische Geräte verfügen, die einen TÜV benötigen, z.B. ein Röntgengerät.
Wichtige Maßnahmen

Außerdem sind folgende Maßnahmen empfehlenswert:

  • Eintragung ins Telefonbuch
  • Schaltung eines Inserats (online/offline) zur Bekanntmachung der Praxisgründung
  • Einrichtung einer Praxiswebsite
Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt

Nach Ihrer Eintragung im Arztregister stellen Sie beim örtlichen Zulassungsausschuss den Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit. Dafür benötigen Sie u.a.:

  • Ausgefülltes Antragsformular der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (für die Region Coburg ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Bezirksstelle Oberfranken zuständig); Hinweis: Bei der Antragstellung müssen Sie sich bereits für den genauen Ort Ihres zukünftigen Vertragsarztsitzes entschieden haben und dementsprechend eine Praxisadresse angeben.
  • Auszug aus dem Arztregister, aus dem der Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das Arztregister und gegebenenfalls der Tag der Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung hervorgehen müssen.
  • Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten
  • Unterschriebenen Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, in deren Bereich Sie bisher niedergelassen oder zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassen waren, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen Niederlassung oder Zulassung und der Grund einer etwaigen Beendigung ergeben
  • eine Erklärung über zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe des frühestmöglichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses
Gesundheitsamt und Versorgungswerk

Teilen Sie dem Gesundheitsamt und dem Versorgungswerk die Praxisgründung mit. Hier reicht ein formloses Anschreiben und eine Kopie des Schreibens an die Ärztekammer.

Finanzamt und Steuerberater

Melden Sie die selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt oder übertragen Sie diese Aufgabe Ihrem Steuerberater.